Schon gewußt?
Als Kolumbarium wird eine Begräbnisstätte bezeichnet, die in Form einer Halle, eines Gewölbes oder als Nischenwand im Freien der Beisetzung und Aufbewahrung der Urnen eingeäscherter Verstorbenen dient.
Noch mehr spannende Infos gibt's im Lexikon.
Aus dem Lexikon
Die Erdbestattung Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in ... weiter lesen
Die Urne im Wohnzimmerregal
Hannover. Als erfahrener Insider in der Bestattungsbranche werde ich im Laufe eines Beratungsgesprächs von Angehörigen immer wieder gefragt, ob sie die Urne des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Meine Antwort ist immer wieder eindeutig: Das bundesdeutsche Bestattungsgesetz lässt diesen Wunsch nicht zu.
Es regelt ganz eindeutig, dass jeder Verstorbene auf einem Friedhof oder einer friedhofsähnlichen Anlage beigesetzt werden muss. Dabei ist es unerheblich, ob die Beisetzung in einem Sarg oder in einer Urne erfolgt. Wenn aber Bestattungen nach muslimischen Riten in Deutschland schon ohne Sarg vorgenommen werden dürfen, dann könnte doch auch die Urne eines Angehörigen im Wohnzimmer ihren Platz finden?
Für Angehörige hätte ein Ende des Friedhofzwanges allein aus ökonomischer Sicht durchaus ihre Reize. Schließlich würden in erheblichem Umfang Friedhofsgebühren, Grabstein- und Grabpflegekosten entfallen. Die Urne im Haus würde überdies Friedhofbesuche und die Grabpflege überflüssig machen.
Für die kommunalen Friedhöfe und deren Haushaltslage wäre diese Liberalisierung schlichtweg eine Katastrophe, der größte Teil der Gebühren-Einnahmen würde vollständig wegbrechen. Schon jetzt haben viele kommunale Friedhöfe enorme Überhangflächen vorzuweisen, die ungenutzt sind und trotzdem unterhalten und gepflegt werden müssen. Die Gebühren müssten enorm ansteigen, damit die Friedhöfe kostendeckend arbeiten könnten. Steinmetzbetriebe und Gärtnereien würden aufgrund fehlender Nachfrage nach Grabsteinen und Dauergrabpflege unter Umständen in Existenznöte geraten.
Und was passiert auf emotionaler Ebene? Was ist das für ein Gefühl für die Familie, zu wissen, dass der geliebte Verwandte als Asche in der Urne im Wohnzimmerregal seinen Platz hat? Halten alle diese greifbare Trauer aus? Außerdem ist das Wohnzimmer nicht für alle Angehörigen zugänglich. Was ist, wenn mehrere gleichberechtigte Verwandte den Verstorbenen bei sich haben wollen? Wird dann die Urne von einer Familie zur anderen weitergereicht?
Und was passiert, wenn die Urne im Garten vergraben wird? Verbleibt sie dann dort für immer oder wird sie im Falle eines Umzuges mitgenommen? Verstirbt der Hinterbliebene und das Haus wird verkauft, verschwindet die Grabstätte für immer oder was machen die neuen Besitzer mit der Urne, sofern sie überhaupt davon Kenntnis haben?
Fragen über Fragen, die weitgehend unbeantwortet bleiben. Aus meiner Sicht sollte am Friedhofszwang nicht weiter gerüttelt werden. Friedhöfe sind nicht nur Orte der Trauer, sie sind auch Orte der Erinnerung, Zufluchtsstätten, Plätze der Erholung für die Seele und nicht zuletzt auch Orte, an denen sich unsere Kultur, auch die Bestattungskultur, messen lässt.
Deutschland ist innerhalb der EU das einzige Land, das noch am Friedhofszwang festhält. Spätestens, wenn die ersten Klagen vor dem europäischen Gerichtshof anhängig sind, muss wohl auch über eine Novellierung dieses Gesetzes nachgedacht werden.
LÖUlrich Lersch. Fachgeprüfter Bestatter und Mitgesellschafter im Hause Wiese Bestattungen / Hannover
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