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Als Kolumbarium wird eine Begräbnisstätte bezeichnet, die in Form einer Halle, eines Gewölbes oder als Nischenwand im Freien der Beisetzung und Aufbewahrung der Urnen eingeäscherter Verstorbenen dient.

 

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Aus dem Lexikon

Die Erdbestattung Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in ... weiter lesen

Kinder mit zu Bestattungen nehmen

Landesbischöfin fordert Verfassungsrang für Kinderrechte

Hannover. Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann hat dafür plädiert, Kinder mit zu Bestattungen zu nehmen. „Das Erleben einer christlichen Beerdigung ist für sie eine geringere Belastung als die Spekulation, was denn nun mit dem Großvater geschehen ist", sagte sie jüngst auf dem evangelischen Kongress „Im Mittelpunkt: Kinder!". Kinder würden in Deutschland bis zu ihrem 14. Lebensjahr rund 18.000 Tote im Fernsehen sehen. Angesichts dessen zu behaupten, Bestattungen seien für Kinder eine Belastung, sei absurd.

 

Die Teilnahme an einer Beerdigung könne Kinder mit Ritualen vertraut machen, erläuterte Käßmann: „Gebet, Religion, Ritual und Singen stellen für Kinder eine Beheimatung in ihrer Kultur dar und geben ihnen Orientierung und Sicherheit." Nur wer eine religiöse Tradition kennenlerne, könne sich später für oder gegen sie entscheiden. Viele Eltern seien an diesem Punkt hilflos, räumte die Bischöfin ein. Doch auch Kindertagesstätten und der Religionsunterricht könnten wichtige Beiträge leisten. Bei dem Kongress in Hannover trafen sich rund 300 Experten aus Kirche und Diakonie.

 

Als „bizarr" bezeichnete Käßmann den öffentlich diskutierten Vorschlag, kriminelle Kinder öffentlich zu bestrafen. Sie sprach sich stattdessen dafür aus, Kinder als eigene Personen anzuerkennen und ihre Rechte in der Verfassung festzuschreiben: „Ein Kind wird nicht erst ein Mensch, es ist schon einer." Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Sie befänden sich in einer eigenen Lebenssituation, in der sie geschützt werden müssten, um zu verantwortlichen Menschen heranzuwachsen.

 

Die Impulse des Kongresses sollen in die Gemeinden und Einrichtungen der Landeskirche fließen. Die evangelischen Kirchen unterhalten in Niedersachsen insgesamt 589 Kindergärten mit rund 45.000 Kindern. Hinzu kommt ein Netz an Beratungsstellen, Familienbildungsstätten sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen.

 

Quelle: www.evlka.de

 

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