Schon gewußt?
Als Kolumbarium wird eine Begräbnisstätte bezeichnet, die in Form einer Halle, eines Gewölbes oder als Nischenwand im Freien der Beisetzung und Aufbewahrung der Urnen eingeäscherter Verstorbenen dient.
Noch mehr spannende Infos gibt's im Lexikon.
Aus dem Lexikon
Die Erdbestattung Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in ... weiter lesen
„Sarglose” Bestattung ist möglich
Sargzwang in NRW aufgehoben – Kirche und Kommune haben das letzte Wort
Duisburg. In Deutschland gibt es im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern immer noch den Friedhofszwang. Dennoch sind neuerdings „sarglose” Bestattungen möglich.
Jede Bestattung, ob Sarg oder Urne, muss in bundesdeutschen Landen auf einem kirchlichen oder öffentlichen Friedhof stattfinden. Die Seebestattungen von Urnen und seit neuestem das Urnenbegräbnis unter einem Baum in einem „Friedwald“ bleiben die einzigen Ausnahmen. Auch das neue Bestattungsgesetz für Nordrhein-Westfalen hat den Friedhofszwang nicht abgeschafft.
Ursprünglich hatte die rot-grüne Landesregierung geplant, den Friedhofszwang für Aschenbeisetzungen aufzuheben und es den Angehörigen damit zu ermöglichen, die Urne eines Verstorbenen im eigenen Haus aufzubewahren. Nach heftigen Protesten der Kirchen wurde die Änderungsabsicht jedoch fallen gelassen.
Tatsächlich aufgehoben wurde hingegen der Sargzwang. Das kommt vor allen Muslimen zugute, die nun ihre Angehörigen in Tüchern beisetzen können, wie es der Glaube vorschreibt. Allerdings liegt die Zulassung solcher „sargloser“ Bestattungen im Verantwortungsbereich der Friedhofsträger, also der Gemeinden und Kirchen.
Quelle: Planet Wissen
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