Bestattungsinformation.de

Besuchen Sie auch unsere Partnerseite Bestattungs-

information.de!

Schon gewußt?

Als Kolumbarium wird eine Begräbnisstätte bezeichnet, die in Form einer Halle, eines Gewölbes oder als Nischenwand im Freien der Beisetzung und Aufbewahrung der Urnen eingeäscherter Verstorbenen dient.

 

Noch mehr spannende Infos gibt's im Lexikon.

Aus dem Lexikon

Die Erdbestattung Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in ... weiter lesen

Bundessozialgericht stärkt Willen zur “angemessenen Bestattung”

Grundsatzurteil: Wer Sozialhilfeleistungen beantragt, braucht als alter Mensch nicht mehr um das Ersparte aus Vorsorgeverträgen fürchten

Launsbach. Eine würdige Bestattung kostet Geld und jemand, der sein Leben lang dafür spart, darf nicht um diese Ersparnisse gebracht werden, etwa, wenn es um eine Unterbringung in einem Altersheim geht und er dafür Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss. Das stellte jetzt das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil fest.

 

Hermann Hubing, Geschäftsführer des in Launsbach ansässigen Deutschen Instituts für Bestattungsvorsorge, hat das in der Branche schon seit längerem erwartete Urteil begrüßt. Damit werde die gängige Praxis von Sozialämtern, vor der Gewährung von Sozialhilfe auch die Verwertung bestehender Bestattungsvorsorgeverträge zu verlangen, nun an strenge Vorgaben geknüpft.

 

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau kurz vor ihrer Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 6000 Euro abgeschlossen. Den Antrag auf Übernahme des fehlenden Geldes für die Heimpflegekosten lehnte der Sozialhilfeträger aber ab. Die Begründung: Vorher müsse die Frau ihren Vorsorgevertrag kündigen und mit dem Betrag, der das allgemeine Schonvermögen von 2300 Euro übersteigt, die fehlenden Heimkosten bezahlen. Dass die Frau zuvor mit eigenen Mitteln den Vorsorgevertrag abgeschlossen hatte, um sich eine würdige Bestattung und spätere Grabpflege zu sichern, interessierte den Sozialhilfeträger nicht.

 

Darufhin zog die alte Dame vor Gericht. Das Sozialgericht Schleswig verurteilte die beklagte Gemeinde, der Klägerin Sozialhilfeleistungen zu gewähren, ohne den Bestattungsvorsorgevertrag und die dafür hinterlegte Summe zu berücksichtigen. Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hob das Urteil auf und wies die Klage ab. Die Klägerin legte gegen diese Entscheidung Revision beim Bundessozialgericht ein.

 

Das Bundessozialgericht verwies nunmehr die Entscheidung an das Landessozialgericht zurück, weil dort keine ausreichenden tatsächlichen Feststellungen getroffen worden seien und hat ihm für eine neuerliche Entscheidung deutliche Vorgaben mit auf den Weg gegeben.

 

• Bundessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

 

Quelle: www.giesseneranzeiger.de

 

Zurück zu: Aktuelles

Dienstleister

Hier finden Sie neben den in diesem Portal registrierten Bestattungsunternehmen auch Anbieter von themenverwandten Dienstleistungen. Dies können beispielsweise Grabpflegeinstitute, Trauerfloristen, ausgebildete Trauerbegleiter, Trauerredner, u.v.m. sein. Die Suchfunktion ermöglicht eine Auswahl nach der jeweils gewünschten Stadt bzw. Region.

Was suchen Sie?

  • Bestatter
  • Steinmetze
  • Grabpfleger
  • Trauerfloristiker
  • Versicherungen