Schon gewußt?
Als Kolumbarium wird eine Begräbnisstätte bezeichnet, die in Form einer Halle, eines Gewölbes oder als Nischenwand im Freien der Beisetzung und Aufbewahrung der Urnen eingeäscherter Verstorbenen dient.
Noch mehr spannende Infos gibt's im Lexikon.
Aus dem Lexikon
Die Erdbestattung Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in ... weiter lesen
Sind Bestattungsvorsorge-Verträge zukunftssicher?
Seriöse Bestatter beraten weitsichtig – bei Veränderungen sollte Vertragsanpassung
oder -kündigung möglich sein
Duisburg. Kann jemand, der zu Lebzeiten und im Alter von 60 Jahren seinen letzten Gang gegenüber einem Bestatter verbindlich dokumentiert hat und mit 85 Jahren verstirbt, sicher sein, dass seine Wünsche auch noch nach 25 Jahren buchstabengetreu erfüllt werden? Es stellt sich die Frage, wie zukunftssicher solche Bestattungsvorsorgeverträge eigentlich sind?
In der Tat können im Laufe der Zeit gestiegene Preise, neue Gesetze, eine geänderte Friedhofsordnung oder ein anderes Dienstleistungsangebot des Bestatters den abgeschlossenen Vorsorgevertrag belasten. Aushebeln können sie ihn nicht. Damit diese Problematik erst gar nicht aufkommt, empfehlen seriöse Bestatter in ihren Beratungsgesprächen die Rahmenbedingungen bei Vertragsabschluss flexibel zu gestalten. Dies verpflichtet beide Vertragsseiten.
So kann der geplante Kapitaleinsatz mit einem zusätzlichen finanziellen Polster versehen werden. Eventuelle Überschüsse erhalten später die namentlich benannten Hinterbliebenen ausgezahlt. Reicht zum Beispiel das Geld bei Gebührenerhöhungen nicht aus, wird der Vertragspartner noch zu Lebzeiten gebeten, den Betrag entsprechend aufzustocken. Andernfalls könnte ein Passus in Kraft treten, der wohl in jedem Vorsorgevertrag enthalten sein dürfte und der den Bestatter berechtigt, seine Leistungen den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Bei allen Änderungen hinsichtlich der Bestattungs- und Grabform wird der Bestatter den Vertragspartner ggf. die Angehörigen rechtzeitig informieren und eine akzeptable Anpassungsvereinbarung empfehlen. Grundsätzlich sollten Bestatter ihre Vorsorgeverträge im Blick behalten und nicht nur im Stahlschrank verwahren. Veränderungen können so umgehend erfasst, bewertet und den betroffenen Kunden zur weiteren Abstimmung übermittelt werden.
Was aber, wenn sich Änderungen auf Seiten des Kunden einstellen? Denkbar ist folgendes Szenario: Oma hat eine Bestattungsvorsorge bei einem Bestatter in ihrer Heimatstadt abgeschlossen und zieht im Alter hunderte Kilometer weit weg zu ihren Kindern. In diesem Fall sollte der Vorsorgevertrag eine Klausel enthalten, die eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich macht. Meistens ist dies mit einer angemessenen Auflösungsgebühr verbunden.
Normalerweise sind Bestttungsvorsorgeverträge problemfrei. Sie sind weder besonders umfangreich noch kleingedruckt. Finger weg, heißt es immer dann, wenn man zum Abschluss gedrägt wird und einem keine Zeit gelassen wird, um die Unterlagen sorgsam prüfen zu können. Völlig inakzeptabel ist es auch, wenn einem etwa bei der Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim der Vorsorgevertrag eines bestimmten Unternehmens aufgedrägt wird. Klug ist es jedenfalls immer, einen Vorsorgevertrag vor Unterschrift evtl. noch von einem Anwalt prüfen zu lassen.
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